Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine Person eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit im Alltag hat. Es geht darum, dass alltägliche Aufgaben nicht mehr alleine bewältigt werden können und regelmäßige Unterstützung benötigt wird.
Hier ist eine einfache und unkomplizierte Beschreibung:
Was bedeutet “erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”?
Stellen Sie es sich so vor: Jemand mit Pflegegrad 2 benötigt Hilfe bei alltäglichen Dingen, kann aber oft noch einiges selbst machen. Die Unterstützung ist notwendig, betrifft aber nicht jeden einzelnen Handgriff den ganzen Tag über.
Konkrete Beispiele für Einschränkungen können sein:
- Körperpflege: Die Person benötigt Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Duschen. Vielleicht geht das Zähneputzen noch alleine, aber das Haarewaschen oder das Anziehen der Socken nicht mehr.
- Mobilität: Es gibt Probleme beim Aufstehen aus dem Bett oder vom Stuhl, beim Gehen oder beim Treppensteigen. Vielleicht klappt es mit Hilfsmitteln (Rollator), aber es besteht ein gewisses Risiko oder es ist sehr mühsam.
- Ernährung: Die Vorbereitung der Mahlzeiten oder das Essen selbst fällt schwer und es wird Unterstützung benötigt.
- Kognitive und psychische Probleme: Auch geistige Einschränkungen, zum Beispiel durch eine beginnende Demenz, können zu Pflegegrad 2 führen. Die Person vergisst vielleicht oft Termine, den Herd auszuschalten oder findet sich draußen nicht mehr zurecht.
Wofür steht der Pflegegrad 2 konkret?
- Punkte: Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) werden Punkte vergeben. Für Pflegegrad 2 erreicht man zwischen 27 und unter 47,5 Punkten.
- Ziel: Ziel ist es, der Person zu ermöglichen, so lange wie möglich selbstständig in der eigenen Wohnung leben zu können.
Welche Hilfe bekommt man?
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die helfen sollen, den Alltag zu bewältigen:
- Pflegegeld: Ein monatlicher Betrag (aktuell 347 Euro, Stand 2025), wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Das Geld kann an diese Personen weitergegeben werden.
- Pflegesachleistungen: Ein monatliches Budget (aktuell 796 Euro, Stand 2025) für die Inanspruchnahme eines professionellen ambulanten Pflegedienstes (z.B. für die Morgenwäsche, das Anziehen oder die hauswirtschaftliche Versorgung).
- Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro, die für spezielle Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder Tagespflege genutzt werden können.
- Hilfsmittel: Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) und technische Hilfsmittel (z.B. ein Pflegebett).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Pflegegrad 2 ist für Menschen gedacht, die schon spürbare Hilfe im Alltag brauchen, aber noch nicht komplett auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Leistungen sollen dabei helfen, diese Lücken zu füllen.