grünblauer Pflangl-Hintergrund mit Plangl-Logo und der Aufschrift: Finanzen - Landespflegegeld Bayern

Landespflegegeld Bayern

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für deine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat. Unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgt, erhältst du als Berechtigter jährlich 1.000 Euro. Diese steuerfreie Leistung dient dazu, dem Pflegebedürftigen Wertschätzung entgegenzubringen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich selbst oder dir als pflegender Angehöriger oder Helfer etwas Gutes zu tun.

Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?

Damit dein Pflegebedürftiger das Landespflegegeld erhält, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

✔ der Hauptwohnsitz liegt in Bayern (ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus) und
Pflegegrad 2 bis 5 besteht oder bestand an mindestens einem Tag im Jahr

Gut für dich zu wissen: Auch Pflegebedürftige, die nicht zuhause gepflegt werden, können das Landespflegegeld erhalten.

 

So beantragst du das Landespflegegeld

Der Antrag kann online oder per Post beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Pflegekassen und Krankenkassen sind dafür aber nicht zuständig.

Diese Unterlagen benötigst du:

1️⃣ Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
2️⃣ Eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids
3️⃣ Eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder einer aktuellen Meldebescheinigung

Wird der Antrag nicht von deiner pflegebedürftigen Person selbst gestellt, ist eine Vollmacht oder ein gerichtlicher Betreuerausweis erforderlich.

💡 Tipp: Halte die Unterlagen stets bereit, um eine schnelle Anmeldung zu ermöglichen. Erstelle dir am besten einen Ordner mit den vollständigen Unterlagen deines Pflegebedürftigen, sodass du immer einen schnellen Zugriff hast.


Fristen für den Antrag

🗓 Späteste Antragsfrist: 31.12. des jeweiligen Jahres
🔄 Falls noch nicht alle Unterlagen vorliegen, kannst du den Antrag unvollständig einreichen und dann später ergänzen.

💡 Das Pflegegeld gilt für den Zeitraum 01.10. bis 30.09. des vorherigen Jahres. (Beispiel: Du stellst den Antrag am 01.12.2025, dann ist der Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 geltend)

Auszahlung des Landespflegegeldes

Erstauszahlung: die Auszahlung an deinen Pflegebedürftigen erfolgt nach der ersten Bewilligung innerhalb weniger Wochen.
Folgejahre: Das Landespflegegeld wird automatisch im Oktober ausgezahlt.

Beispiel: Wenn der Erstantrag im April 2023 bewilligt wird, erfolgt die erste Zahlung im Mai 2023. Nachfolgende Auszahlungen erfolgen dann erst wieder im Oktober des Folgejahres (hier: 2024).

Nachdem dir das Landespflegegeld einmal bewilligt wurde, brauchst du keinen neuen Antrag für die Folgejahre stellen, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.  

Was passiert im Todesfall?

Der Todesfall deiner pflegebedürftigen Person muss der zuständigen Behörde (Standesamt) mitgeteilt werden, worüber dann das Landesamt für Pflege über den Tod deines Angehörigen erfährt. Infolgedessen wird die Zahlung eingestellt.

Das Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn der Empfänger zum Zeitpunkt der Überweisung noch lebt. Stirbt die Person vorher, muss das Geld zurückerstattet werden.

 

 

 

Link zum online Antrag: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/040430628298

Antragsformular zum Download:

© Bayerisches Landesamt für Pflege

 

Quellen:

www.pflege.de 

 

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